Die Teilnehmenden sind verpflichtet, Wijngaard Kaas B.V. eigenständig folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
Eine Rechnung über die Umsatzsteuerpflicht – sofern im Rahmen der Zusammenarbeit Produkte zur Verfügung gestellt werden, die (auch) privat genutzt werden können und dadurch ein tauschähnlicher Umsatz entsteht.
Eine Rechnung im Zusammenhang mit der Künstlersozialkasse (KSK) – sofern die Tätigkeit des Teilnehmenden als selbständiger Künstlerin oder Publizist*in gilt und eine entsprechende Abgabepflicht besteht.
Eine Rechnung über die pauschale Lohnsteuer gemäß §37b EStG – soweit aus der Zusammenarbeit geldwerte Vorteile oder Sachzuwendungen entstehen, die unter diese Regelung fallen.
Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, die genannten Rechnungen ordnungsgemäß und fristgerecht an Wijngaard Kaas B.V. zu übermitteln.